Quartals-schießen

für Berufswaffenträger

Trainingseinheit

Quartalsschießen für Berufswaffenträger

 Gemäß der DGUV V 23 Wach und Sicherungsdienste (speziell des §18 abs.2 i.v.m. der DA zum § 18) haben die Unternehmen sicherzustellen, dass seine Berufswaffenträger regelmäßig Schießübungen absolvieren.

Dies soll sicherstellen, dass die Berufswaffenträger den sicheren Umgang mit den Schusswaffen üben und dadurch diese Fertigkeiten, die erlernt wurden, fortlaufend verbessert und verinnerlicht werden können. Dies beugt gefährlichen Fehlern vor und erhält die Einsatzbereitschaft auf einem höheren und sicheren Niveau.

Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Wir bieten die Möglichkeit des Übungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Berufswaffenträger.

Folgende Inhalte werden zusätzlich in unseren Lehrgängen vermittelt:

Anschlagsarten

Zielen und Zielfehler

Schießen auf Mehrdistanz

Schießen mit verschiedensten Kalibern